Behinderten Ausweis

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Anonymous

COPD kann zur Schwerbehinderung führen.
Für den Schwerbehinderten-Status müsst Ihr selbst aktiv werden.
Ihr erhaltet Hilfsmittel und den Ausgleich von Nachteilen, die durch die Behinderung entstehen.

Der Link in der nächsten Zeile verweist auf einen informativen Artikel
Artikel aus der Apotheken-Umschau


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Was nun die meisten gar nicht wissen, wir Betroffenen aber wissen sollten, das ist: man muss den VDK kennen!
Man sollte tunlichst Mitglied beim VDK sein.

Der Sozialverband VdK vertritt seine Mitglieder in allen Bereichen des Sozialrechts gegenüber den Leistungsträgern
(zum Beispiel den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern), gegenüber Behörden und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.


In den bundesweit über 400 VdK-Geschäftsstellen beraten und vertreten die Fachfrauen und Fachmänner die VdK-Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts.

Dazu gehört zum Beispiel auch die kompetente Hilfestellung bei Anträgen, bei Widersprüchen und Klagen im Sozialrecht. Sie werden unter anderem aktiv für uns in den Bereichen:

Behindertenrecht
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Soziales Entschädigungsrecht
Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"), Sozialhilfe, Arbeitslosengeld
Patientenschutz
Die Bundesrechtsabteilung mit Sitz in Kassel vertritt die Interessen der VdK-Mitglieder vor dem Bundessozialgericht in Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden. Zur Klärung wichtiger Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führt der Sozialverband VdK verschiedene VdK-Musterstreitverfahren.

Die Mitgliedschaft kostet 60 Euro im Jahr.

Das Versorgungsamt zum Beispiel weiß genau, dass der VDK für uns streitet, von daher kommt man auch beim Versorgungsamt zu seinem Recht.

Dass ein Grad der Behinderung also der GdB Vorteile hat, wie oben im Artikel schon erwähnt, also Steuerfreibeträge, mehr Urlaub, verbilligte Eintritte bei verschiedenen Veranstaltungen....und was mir besonders gut gefällt: wenn ich fliege und habe angemeldet dass ich behindert bin, dann wird man aufgerufen vor allen anderen und darf íns Flugzeug, sich auch den Platz aussuchen. Und erst dann kommen die anderen :kuh :kuh :kuh
 
Hallo sunny
Welchen GdB hast du mit Gold II? Hast du den mit dem VdK erstritten?

Bei mir hat das Versorgungsamt trotz Gold II abgelehnt.
 
Oh je, jetzt war ich lange nicht hier..
ich hab einen GdB von 80, der setzt sich aber aus vielen Krankheiten / Operationen zusammen...

Es ist eine Unverschämtheit mit Gold II abzulehnen, muss man nicht hinnehmen.

Da hilft mir dann der VDK
 
Das sind ja interessante Infos.....

Da ich GdB von 30 habe und gleichgestellt bin....hab ich aufgrund der Fussgeschichte einen Verschlimmerungsantrag gestellt....da kommt mir die Mitgliedschaft bei der VdK gerade recht.

Danke für die Infos...
 
Vom VDK einreichen lassen, das wirkt meistens im Vorfeld schon besser beim Versorgungsamt.

Zur allgemeinen Belustigung: der Typ, der bei uns im Versorgungsamt sitzt und die Anträge bearbeitet ist eine ausgemachte linke Bazille.
Keinerlei medizinische Bildung ( ich weiß was er gelernt hat!)
Der sitzt den ganzen Tag da und lehnt Anträge ab.
Von vorneherein schon mal! Manche geben dann auf....

Zudem wenn man da hinkommt, labert er einen voll über Horoskop usw...also er weiß genau was ich für ein Mensch bin... was ich habe oder nicht oder haben kann oderhaben könnte :denk3

Wahrscheinlich haben die jetzt ein Wahrsager -und Esoterik-Diplom das der Staat zahlt...kommt vielleicht aus der Abhörecke :lala2

Also nicht bange machen lassen, gib ihm Saures :bummx
 
Die Info hatte ich heute noch im KH gelesen...als ich nach Hause kam, lag der Ablehnungsbescheid im Briefkasten.

Klar lege ich jetzt Widerspruch ein....morgen rufe ich beim VdK an....nur wie läuft es dann weiter....Naja...nach dem Anruf werde ich weiter sehen...
 
Der VDK legt Widerspruch ein und das heißt dann für das Versorgungsamt, dass du vor Gericht gehst mit ihnen.

Entweder geben sie dem VDK nach oder es geht vor Gericht, der VDK fragt dann bei dir an ob du damit einverstanden bist vor Gericht zu gehen
dann stellen die dir den Rechtsanwalt.

Früher hatte das mal 50 DM gekostet, ich glaube, jetzt sind es einmalig 100 Euro die du selber bezahlen musst.
Das deckt aber die ganzen Kosten für die Verhandlung und den Rechtsanwalt ab.

Die nächste Alternative wäre, nach der 2. Ablehnung das hinzunehmen und dann eben in einem halben Jahr oder Jahr wieder einzureichen.

Die auf dem Versorgungsamt sind von "Oben" her verdonnert worden, nicht mehr so viele Prozente zu vergeben, das kostet den Staat ja.
Deshalb auch zuerst immer die Ablehnungen.

( bis auf meinen hier, der zieht seine Weisheiten aus einem Hut :wlach1 )
 
So...ich habe eben mit jemanden von der VdK gesprochen und nun läuft das seinen Gang.....mit Widerspruch...und dann machen die weiter....Die Dame am Telefon war auch ausgesprochen nett.
Hab gestern meine Mitgliedsschaft gefaxt, der Beitrag ist echt nicht hoch, für das, was die einen dann helfen...

Sunny....ich danke dir 1000 fach.... :eva_rob
 
Hallo zusammen-
ich aktualisiere mal hier....


Grade der Behinderung ersetzt das bekannte... "ich hab soundsoviele Prozent"
http://www.copd-selbsthilfe.de/pati...chwerbehinderung/grade-der-schwerbehinderten/

Geregelt und eingeordnet sind diese Grade nach der Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV).
Einsehen könnt Ihr das hier:
http://www.buzer.de/s1.htm?g=VersMedV&f=1


Um es mal zynisch auszudrücken:
da ist ja für Jeden was dabei...
 
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